Peter Newerla Coaching

AVGS gefördertes Coaching

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) stellen.

Bei Vorlage des Gutscheins ist das Jobcoaching oder die Existenzgründungsberatung für Sie komplett kostenfrei!

Ob ein Rechtsanspruch auf eine solche Förderung besteht, können Sie zum Beispiel auf den Seiten der Arbeitsagentur oder Wikipedia nachlesen.

Wenn Sie sich für ein gefördertes Coaching interessieren:

  • Führen wir ein telefonisches Erstgespräch und ich erkläre Ihnen Alles zum weiteren Vorgehen.
  • Sie beantragen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins AVGS beim Sozialträger (Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung).
  • Nach Übergabe des Original-Gutscheins kann das Coaching starten und wir planen gemeinsam die Termine.
  • Der Umfang des Coachings umfasst in der Regel zwischen 80-120 Unterrichtseinheiten in Teilzeit oder Vollzeit.
  • Die Beratung findet in der Regel bequem und kostengünstig online statt.